Parken mit Schwerbehindertenausweis für Begleitpersonen
Das Parken mit Schwerbehindertenausweis ist nicht nur für Betroffene selbst, sondern auch für deren Begleitpersonen eine erhebliche Erleichterung im Alltag. Wenn Sie einen Senior mit einer starken Gehbehinderung zum Arzt oder zum Einkauf fahren, dürfen Sie spezielle Parkrechte nutzen, sofern der Inhaber des Ausweises im Fahrzeug sitzt oder abgeholt wird.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Der blaue Parkausweis erlaubt das Parken auf markierten Behindertenparkplätzen in der gesamten EU.
- Begleitpersonen dürfen diese Parkplätze nutzen, wenn die Fahrt unmittelbar dem Transport des Ausweisinhabers dient.
- Eine Parkgebühren Befreiung für Senioren und Begleiter gilt oft an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung.
- Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus, es muss zwingend der blaue Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen.
- Missbrauch des Ausweises ohne Anwesenheit des Berechtigten kostet aktuell mindestens 55 Euro Bußgeld.
So sparen Sie konkret
- Öffentlicher Raum: An Parkuhren und Parkscheinautomaten parken Sie mit dem blauen Parkausweis in vielen Kommunen kostenlos und ohne zeitliche Beschränkung.
- Bewohnerparkplätze: Sie dürfen in vielen Städten bis zu 3 Stunden auf Bewohnerparkplätzen stehen, wenn keine andere Parkmöglichkeit in der Nähe ist.
- Fußgängerzonen: Während der Ladezeiten ist das Parken in Fußgängerzonen oft gestattet, um den Senior direkt vor das Ziel zu bringen.
- Eingeschränktes Halteverbot: Hier dürfen Sie bis zu 3 Stunden parken, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Die Ankunftszeit muss mit einer Parkscheibe nachgewiesen werden.
- Zonenhalteverbot: Auch hier ist das Parken über die erlaubte Zeit hinaus für bis zu 3 Stunden möglich.
Voraussetzungen und worauf Sie achten sollten
Die wichtigste Regel lautet: Der blaue Parkausweis ist personengebunden. Er darf niemals für eigene Erledigungen der Begleitperson genutzt werden. Damit das Parken auf dem Behindertenparkplatz ohne Fahrer (der behinderten Person) legal ist, muss der Zweck der Fahrt die Beförderung des Ausweisinhabers sein. Das bedeutet, Sie dürfen dort stehen, während Sie den Senior zum Termin begleiten oder wenn Sie ihn dort unmittelbar abholen.
Um den Parkvorteil zu erhalten, ist das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) im Schwerbehindertenausweis notwendig. Mit diesem Bescheid beantragen Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde den blauen Parkausweis. Legen Sie diesen immer so aus, dass das Lichtbild auf der Rückseite nicht von außen sichtbar ist, aber alle Gültigkeitsdaten von vorne gelesen werden können.
Häufige Fragen
Darf ich den Parkausweis nutzen, wenn ich den Rentner nur kurz abhole? Ja, das ist erlaubt. Die Begleitperson darf den Parkvorteil nutzen, wenn die Fahrt dazu dient, den behinderten Menschen abzuholen oder wegzubringen. Der Ausweisinhaber muss also nicht während der gesamten Parkdauer im Auto sitzen, aber der Grund des Parkens muss sein Transport sein.
Reicht mein Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat aus? Nein, der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Sie benötigen zwingend den blauen EU-Parkausweis mit Lichtbild. Wer nur den Ausweis in der Tasche hat, riskiert ein Bußgeld und abgeschleppt zu werden.
Gilt der blaue Parkausweis auch auf privaten Supermarktparkplätzen? Auf privaten Parkplätzen gelten die Regeln des Betreibers. Meistens ist das Parken auf den markierten Behindertenparkplätzen dort erlaubt, aber eine Parkgebührenbefreiung gibt es oft nicht automatisch. Achten Sie auf die Beschilderung vor Ort, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden.
Was passiert bei unberechtigter Nutzung des Ausweises? Wer den blauen Parkausweis nutzt, ohne dass die behinderte Person befördert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Neben dem Bußgeld von 55 Euro drohen Abschleppkosten von oft über 200 Euro. In schweren Fällen kann der Ausweis von der Behörde sogar dauerhaft eingezogen werden.
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