Hilfsmittel Krankenkasse leihen: Warum Mieten oft besser ist als Kaufen
Wenn die Mobilität im Alter nachlässt, werden Rollstühle oder Pflegebetten im Alltag unverzichtbar. Viele Senioren schrecken vor den hohen Preisen für Neugeräte zurück, doch das ist meist gar nicht nötig. Wenn Sie Hilfsmittel über die Krankenkasse leihen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Bereitstellung und Wartung fast vollständig.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit einen Anspruch auf Leihgeräte gegen eine geringe Zuzahlung.
- Die Krankenkasse zahlt für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten meist eine Fallpauschale an das Sanitätshaus.
- Wartung, Reparaturen und Ersatzgestell sind in der Leihgebühr der Krankenkasse bereits enthalten.
- Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel beträgt maximal 10 Euro pro Gerät.
- Ein Rollstuhl leihen kostet über die Krankenkasse oft nur die einmalige Gebühr statt 500 Euro oder mehr beim Privatkauf.
So sparen Sie konkret
- Rollstuhl leihen: Ein Standard-Modell kostet im Kauf oft 300 bis 800 Euro. Über die Krankenkasse zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro, sofern ein Rezept vorliegt.
- Pflegehilfsmittel mieten statt kaufen: Für große Geräte wie Pflegebetten oder Patientenlifter schließen Krankenkassen Mietverträge mit Sanitätshäusern ab. Sie erhalten das Gerät geliefert, aufgebaut und bei Defekt kostenfrei repariert.
- Sanitätshaus Leihgeräte Zuzahlung: Achten Sie darauf, dass Sie ein Kassenmodell wählen. Das Sanitätshaus muss Ihnen mindestens ein Modell ohne Aufzahlung (außer der gesetzlichen 10 Euro) anbieten.
- Gehhilfen und Rollatoren: Einfache Standard-Rollatoren werden oft komplett übernommen. Wer ein Leichtgewicht-Modell möchte, zahlt nur den Differenzbetrag zum Kassenmodell selbst.
- Kurzzeitmiete ohne Rezept: Wenn Sie nur für einen Besuch der Enkel einen Rollstuhl benötigen, bieten viele Sanitätshäuser die Miete für etwa 5 bis 10 Euro pro Tag an.
Voraussetzungen und worauf Sie achten sollten
Der erste Schritt ist immer der Weg zum Hausarzt. Er stellt eine Verordnung für das benötigte Hilfsmittel aus. Auf diesem Rezept sollte idealerweise genau stehen, warum das Gerät notwendig ist. Mit diesem Schein gehen Sie zu einem Sanitätshaus, das Partner Ihrer Krankenkasse ist. Fragen Sie gezielt nach den Vertragspartnern, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Die Geräte bleiben im Eigentum des Sanitätshauses oder der Krankenkasse. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht um die Entsorgung oder den Wiederverkauf kümmern müssen, wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird. Ein Anruf genügt, und das Sanitätshaus holt das Gerät wieder ab. Falls Sie jedoch eine spezielle Farbe oder eine Sonderausstattung wünschen, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, müssen Sie diese Mehrkosten selbst tragen.
Häufige Fragen
Was kostet es, einen Rollstuhl über die Krankenkasse zu leihen? In der Regel zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Die restlichen Kosten für die Bereitstellung und den Service übernimmt die Kasse über eine Pauschale direkt mit dem Sanitätshaus.
Wie lange darf ich das Leihgerät behalten? Solange die medizinische Notwendigkeit besteht, bleibt das Gerät bei Ihnen. Die Krankenkasse prüft gelegentlich, ob das Hilfsmittel noch benötigt wird. Es gibt keine feste zeitliche Befristung für die Dauer der Leihe.
Wer repariert das Hilfsmittel, wenn es kaputt geht? Da es sich um ein Leihgerät handelt, ist das Sanitätshaus für die Instandsetzung verantwortlich. Sie müssen keine Reparaturkosten zahlen, sofern der Schaden durch normalen Gebrauch entstanden ist.
Kann ich mir das Sanitätshaus frei aussuchen? Sie können wählen, müssen aber darauf achten, dass das Haus einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Fragen Sie vorab nach, ob zusätzliche Kosten über die gesetzliche Zuzahlung hinaus anfallen.
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