Wie erhalte ich die Fahrtkostenerstattung der Krankenkasse für Facharztbesuche?
Wenn der Weg zum spezialisierten Facharzt weit ist, können Rentner die Fahrtkostenerstattung der Krankenkasse beantragen. Besonders in Kombination mit der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen lassen sich so Wartezeiten verkürzen und Reisekosten effektiv senken.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die Terminservicestelle vermittelt unter der Rufnummer 116 117 Facharzttermine innerhalb von maximal vier Wochen.
- Eine Fahrtkostenerstattung der Krankenkasse ist bei einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung (Pflegegrad 3 mit Gehbehinderung, 4 oder 5) ohne Vorab-Genehmigung möglich.
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" haben ebenfalls Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zum Arzt.
- Der gesetzliche Eigenanteil beträgt pro Fahrt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
- Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen für Versicherte ohne die genannten Merkmale vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
So sparen Sie konkret
- Nutzen Sie die Terminservicestelle 116 117 Vorteile: Wenn Sie keinen zeitnahen Termin finden, vermittelt die Stelle einen Facharzt in zumutbarer Entfernung. Das spart Zeit und oft auch Nerven bei der Suche.
- Krankenfahrt Eigenanteil sparen: Achten Sie auf die Belastungsgrenze von 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch Kranken). Sobald diese erreicht ist, können Sie sich für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen.
- Fahrtkosten zum Arzt für Rentner dokumentieren: Sammeln Sie konsequent alle Belege für öffentliche Verkehrsmittel oder notieren Sie die gefahrenen Kilometer mit dem eigenen Pkw (meist 0,20 Euro pro Kilometer).
- Sammelverordnungen nutzen: Fragen Sie Ihren Hausarzt nach einer Verordnung für Krankenbeförderung (Muster 4), wenn eine Serie von Behandlungen, etwa Physiotherapie oder Strahlentherapie, ansteht.
- Taxi-Gutscheine prüfen: In manchen Fällen rechnen Taxiunternehmen direkt mit der Krankenkasse ab, sodass Sie nur den Eigenanteil bar im Fahrzeug zahlen müssen.
Voraussetzungen und worauf Sie achten sollten
Für eine erfolgreiche Fahrtkostenerstattung der Krankenkasse ist die medizinische Notwendigkeit die Grundvoraussetzung. Der Arzt muss bescheinigen, dass der Transport aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Einfache Fahrten zur Routineuntersuchung ohne Gehbehinderung oder hohen Pflegegrad zahlt die Kasse in der Regel nicht.
Besonders wichtig ist die vorherige Genehmigung bei ambulanten Fahrten, sofern Sie nicht unter die oben genannten Ausnahmeregelungen für Schwerbehinderte fallen. Wer ohne Genehmigung ein Krankentaxi bestellt, bleibt oft auf den Kosten sitzen. Rentner mit einem Schwerbehindertenausweis sollten diesen immer bereithalten, da er bei der Terminservicestelle und beim Antrag auf Kostenerstattung als wichtigster Nachweis gilt.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse auch Fahrten mit dem eigenen Auto? Ja, die Krankenkasse erstattet bei Vorliegen der Voraussetzungen meist 20 Cent pro gefahrenem Kilometer. Die Erstattung ist jedoch oft auf den Betrag begrenzt, der bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angefallen wäre.
Was passiert, wenn die Terminservicestelle einen sehr weit entfernten Arzt vorschlägt? Die Entfernung muss zumutbar sein. Ist die Fahrt medizinisch notwendig und die Distanz groß, steigen die Chancen auf eine Genehmigung der Fahrtkosten. Fragen Sie in diesem Fall explizit bei Ihrer Kasse nach einer Einzelfallentscheidung.
Muss ich den Eigenanteil auch zahlen, wenn ich bereits befreit bin? Nein. Wenn Sie einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse für das laufende Kalenderjahr besitzen, entfällt der Eigenanteil von 5 bis 10 Euro pro Fahrt komplett. Zeigen Sie den Ausweis einfach beim Transportdienst oder beim Einreichen der Belege vor.
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