Wie nutze ich den Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe?
Viele Rentner mit einem Pflegegrad lassen wertvolle Leistungen ungenutzt, dabei steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe in Höhe von 125 Euro zu. Mit diesem Geld können Sie Nachbarn, Freunde oder Bekannte legal für deren Unterstützung im Haushalt oder beim Einkauf entschädigen.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Jede Person mit Pflegegrad 1 bis 5 hat einen gesetzlichen Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat.
- Über den Entlastungsbetrag Nachbarschaftshilfe können Sie Privatpersonen für Hilfsdienste im Alltag bezahlen.
- Die Helfer dürfen nicht mit Ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht im selben Haushalt leben.
- In den meisten Bundesländern ist ein kurzer, oft kostenloser Online-Kurs für den Nachbarschaftshelfer Voraussetzung.
- Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und nachträglich abgerufen werden.
So sparen Sie konkret
- 125 Euro Pflegekasse Nachbarn bezahlen: Nutzen Sie das Geld, um eine Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit, Fensterputzen oder Begleitung zum Arzt zu leisten.
- Anspar-Effekt nutzen: Wenn Sie den Betrag ein halbes Jahr nicht nutzen, stehen Ihnen 750 Euro für größere Erledigungen oder eine intensivere Frühjahrsreinigung zur Verfügung.
- Nachbarschaftshilfe Pflegegrad abrechnen: Reichen Sie die Quittungen oder ein einfaches Abrechnungsformular bei Ihrer Pflegekasse ein, um die Auszahlung auf Ihr Konto zu veranlassen.
- Kostenlose Kurse: Viele Kassen bieten Online-Module an, damit Ihr Nachbar die nötige Anerkennung schnell und unkompliziert erhält.
- Fahrtkosten abdecken: Nutzen Sie den Betrag auch, um dem Helfer Benzinkosten für Erledigungen zu erstatten.
Voraussetzungen und worauf Sie achten sollten
Um den Entlastungsbetrag privat nutzen zu können, muss die helfende Person in der Regel eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht besitzen. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern ist dies besonders einfach geregelt: Hier reicht oft eine kurze Registrierung oder ein Basis-Kurs aus. Wichtig ist, dass der Helfer nicht Ihr eingetragener Pflegeberater ist und die Hilfe ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung erfolgt.
Beachten Sie zudem, dass die 125 Euro zweckgebunden sind. Das bedeutet, Sie treten meist in Vorleistung oder reichen die Belege direkt ein. Eine pauschale Barauszahlung ohne Nachweis der erbrachten Hilfeleistung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Bewahren Sie daher alle Quittungen sorgfältig auf.
Häufige Fragen
Kann ich den Entlastungsbetrag auch für meine Kinder nutzen? Nein, nahe Angehörige (Verwandte bis zum 2. Grad) sowie Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben, dürfen für die Nachbarschaftshilfe über diesen Betrag nicht entschädigt werden.
Was passiert, wenn ich das Geld in einem Monat nicht ausgebe? Der Betrag von 125 Euro verfällt nicht am Monatsende. Er wird auf den nächsten Monat übertragen. Sie müssen das Guthaben eines Kalenderjahres jedoch bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht haben, sonst erlischt der Anspruch für diesen Zeitraum.
Muss mein Nachbar das Geld versteuern? In der Regel handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Solange diese den Freibetrag für Ehrenämter oder die Übungsleiterpauschale nicht überschreitet, bleibt das Geld für den Helfer steuerfrei. Eine kurze Rücksprache mit einem Steuerberater ist bei regelmäßigen Zahlungen dennoch ratsam.
Woher bekomme ich die Formulare zur Abrechnung? Diese erhalten Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse (z.B. AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse). Viele Kassen bieten die Formulare mittlerweile bequem als PDF-Download auf ihrer Webseite an.
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