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Ehrenamtspauschale für Rentner: So verdienen Sie 3.000 Euro steuerfrei dazu

Wer sich im Ruhestand engagiert, profitiert doppelt: Die Ehrenamtspauschale für Rentner ermöglicht einen steuerfreien Zuverdienst von bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Rente legal aufbessern.

Lesezeit ca. 3 Min.· veröffentlicht am 11.08.2026

Symbolbild zu „Ehrenamtspauschale für Rentner: So verdienen Sie 3.000 Euro steuerfrei dazu" — KI-generiert.

Wie Sie mit der Ehrenamtspauschale für Rentner Ihre Kasse aufbessern

Ein Ehrenamt bietet nicht nur eine erfüllende Aufgabe im Ruhestand, sondern auch handfeste finanzielle Vorteile. Durch die Ehrenamtspauschale für Rentner können Sie jährlich einen beträchtlichen Betrag steuerfrei dazuverdienen, ohne dass dies Ihre Rentenbezüge schmälert oder die Steuerlast erhöht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die Ehrenamtspauschale erlaubt einen steuerfreien Nebenverdienst für Rentner von bis zu 840 Euro pro Jahr für einfache Tätigkeiten.
  • Als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer steigt der Freibetrag auf die sogenannte Übungsleiterpauschale von aktuell 3.000 Euro jährlich.
  • Dieser Zuverdienst bleibt bei der Einkommensteuer komplett unberücksichtigt und ist sozialversicherungsfrei.
  • Die Tätigkeit muss im Dienst einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erfolgen.
  • Beide Pauschalen können kombiniert werden, sofern es sich um unterschiedliche Tätigkeiten beim selben oder verschiedenen Vereinen handelt.

So sparen Sie konkret

  • Nutzen Sie den Übungsleiterfreibetrag: Wenn Sie als Rentner beispielsweise einen Sportkurs leiten, im Chor dirigieren oder Erste-Hilfe-Kurse geben, erhalten Sie bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei.
  • Kombinieren Sie Tätigkeiten: Wer zusätzlich zu einer Übungsleitertätigkeit noch Kassenwart im Verein ist, kann neben den 3.000 Euro auch die 840 Euro Ehrenamtspauschale beanspruchen – insgesamt also 3.840 Euro steuerfrei dazuverdienen.
  • Fahrtkosten erstatten lassen: Neben der Pauschale können Sie sich tatsächliche Auslagen wie Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer) gegen Nachweis steuerfrei vom Verein erstatten lassen.
  • Seniorenrabatt bei Fortbildungen: Viele Verbände bieten für ehrenamtlich Engagierte kostenlose oder vergünstigte Weiterbildungen an, was den Eigenanteil an Kosten weiter senkt.
  • Anrechnung auf die Grundrente: Die Pauschalen gelten als Aufwandsentschädigung und nicht als klassisches Einkommen, was bei der Berechnung von Sozialleistungen oft vorteilhaft ist.

Voraussetzungen und worauf Sie achten sollten

Um die Ehrenamtspauschale für Rentner in voller Höhe zu nutzen, muss die Tätigkeit im ideellen Bereich oder in einem Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Organisation (z. B. Sportverein, Kirche, DRK) stattfinden. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Das ist bei Senioren im Ruhestand fast immer gegeben, da die Rente nicht als Hauptberuf im Sinne des Arbeitsrechts zählt.

Achten Sie darauf, dass Sie für dieselbe Tätigkeit nicht gleichzeitig zwei Pauschalen erhalten. Eine klare Trennung der Aufgaben ist hier zwingend erforderlich. Dokumentieren Sie Ihre geleisteten Stunden und die erhaltene Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt in der Höhe genau, um bei Rückfragen des Finanzamts abgesichert zu sein. Ein einfacher Rentnerausweis reicht als Nachweis für den Status oft aus, entscheidend ist jedoch die Bestätigung der Organisation über die Art der Tätigkeit.

Häufige Fragen

Muss ich die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung angeben? Ja, Sie sollten die Einnahmen in der Anlage S (selbstständige Arbeit) oder Anlage N angeben, aber direkt den Freibetrag gegenrechnen. So sieht das Finanzamt sofort, dass der Nebenverdienst für Rentner steuerfrei bleibt.

Was passiert, wenn ich mehr als 3.000 Euro verdiene? Nur der Betrag, der über die Grenze von 3.000 Euro (Übungsleiter) bzw. 840 Euro (Ehrenamt) hinausgeht, muss versteuert werden. Der Freibetrag bleibt Ihnen in jedem Fall erhalten.

Zählt das Ehrenamt als Hinzuverdienst bei der Rente? Nein, seit 2023 gibt es bei Altersrenten ohnehin keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Aber auch davor galten diese Pauschalen als steuerfreie Aufwandsentschädigungen und nicht als schädliches Einkommen.

Kann ich die Pauschale auch bei mehreren Vereinen nutzen? Ja, aber die Höchstgrenzen von 3.000 Euro bzw. 840 Euro gelten pro Person und Kalenderjahr, nicht pro Verein. Sie müssen alle ehrenamtlichen Einnahmen zusammenrechnen.

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