Blindengeld für Senioren beantragen und Kosten decken
Wenn das Augenlicht im Alter stark nachlässt, entstehen oft zusätzliche Kosten für Haushaltshilfen oder spezielle Hilfsmittel. Das Blindengeld für Senioren ist eine monatliche Zahlung der Bundesländer, die genau diese Belastungen abfedern soll. Es wird zusätzlich zu den Leistungen der Krankenkasse gezahlt und muss nicht versteuert werden.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer und unterscheidet sich je nach Wohnort.
- Anspruch besteht bei Blindheit oder einer hochgradigen Sehbehinderung mit einer Sehkraft von meist unter 2 Prozent.
- Die monatlichen Beträge liegen je nach Bundesland und Grad der Behinderung zwischen etwa 400 und über 800 Euro.
- In den meisten Bundesländern wird das Geld unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen gezahlt.
- Leistungen der Pflegeversicherung werden teilweise auf das Blindengeld angerechnet.
So sparen Sie konkret
- Informieren Sie sich beim zuständigen Versorgungsamt oder Sozialamt über das Landesblindengeld. In Bayern erhalten Blinde beispielsweise aktuell rund 836 Euro monatlich.
- Nutzen Sie bei einer Makuladegeneration die finanzielle Unterstützung durch das Sehbehindertengeld, das in einigen Ländern wie Hessen oder Sachsen auch bei einer Restsehkraft von bis zu 5 Prozent gezahlt wird.
- Beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (Blind) oder „H“ (Hilflos), da dies die Grundvoraussetzung für die meisten Zahlungen ist.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Zuschüssen für spezielle Sehhilfen wie Bildschirmlesegeräte, die oft mehrere tausend Euro kosten.
- Prüfen Sie regionale Ermäßigungen mit Rentnerausweis für den öffentlichen Nahverkehr, da blinde Menschen oft komplett kostenlos fahren oder hohe Rabatte erhalten.
Voraussetzungen und worauf Sie achten sollten
Um Blindengeld für Senioren zu erhalten, ist ein medizinischer Nachweis zwingend erforderlich. Ein Augenarzt muss feststellen, dass die Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt. Das entspricht etwa 2 Prozent Sehkraft. Einige Bundesländer gewähren auch bei einer Sehkraft von bis zu 5 Prozent ein geringeres Sehbehindertengeld.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich beim zuständigen Sozialamt oder der Landesbehörde für Familie und Soziales. Wichtig ist der Zeitpunkt des Antrags, da die Leistung in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Rückwirkende Zahlungen für vergangene Jahre sind fast nie möglich. Wer im Pflegeheim lebt, erhält oft einen gekürzten Betrag, da ein Teil des Pflegeaufwands bereits durch die Heimunterbringung abgedeckt ist.
Häufige Fragen
Wird das Blindengeld auf die Rente angerechnet? Nein, das Blindengeld ist eine Nachteilsausgleichsleistung. Es gilt nicht als Einkommen und hat daher keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente oder andere Sozialleistungen wie die Grundsicherung.
Gibt es Hilfe bei Makuladegeneration Kosten für Hilfsmittel? Ja, wenn die Makuladegeneration zu einer hochgradigen Sehbehinderung führt, können Sie Landesblindengeld beantragen. Zudem übernehmen Krankenkassen bei entsprechender Verordnung oft die Kosten für Lupenbrillen oder elektronische Lesegeräte.
Muss ich für das Blindengeld Steuern zahlen? Das Landesblindengeld ist nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei. Sie müssen die Beträge in Ihrer Steuererklärung nicht als zu versteuerndes Einkommen angeben.
Was passiert, wenn ich bereits Pflegegeld erhalte? In vielen Bundesländern findet eine Anrechnung statt. Das bedeutet, dass das Blindengeld um einen gewissen Prozentsatz gekürzt wird, wenn Sie gleichzeitig Leistungen aus der Pflegeversicherung für den Pflegegrad 2 oder höher beziehen.
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